Alternative Möglichkeiten der Lebensgestaltung und der Erfüllung des Kinderwunsches
Trotz immer besserer Behandlungsmöglichkeiten kann es leider auch sein,
• dass keine passende Behandlungsmöglichkeit angeboten werden kann
• dass die Behandlung ohne erkennbare Ursache immer wieder fehlschlägt
• dass die Behandlung auf irgendeine Weise eine zu grosse Belastung darstellt
• dass zwar Behandlungsmöglichkeiten bestehen, diese in der Schweiz aber nicht erlaubt sind
Das Fortpflanzungsgesetz verlangt auch ausdrücklich, dass Paare auch auf andere Möglichkeiten der Lebensgestaltung und der Erfüllung des Kinderwunsches hingewiesen werden. Auch ist es durchaus sinnvoll und kann auch eine Entlastung sein, sich auch während der Behandlung der Phase der Behandlung, auch wenn man diese optimistisch angehen darf, auch Gedanken über einen «Plan B» zu machen.
Lebensgestaltung ohne eigene Kinder
Informationen über Adoption und Pflege eines Kindes finden sich unter www.adoption-schweiz.ch auf der Webseite des Verbands der kantonalen Zentralbehörden (VZBA) oder unter www.pa- ch.ch bei der privaten gemeinnützigen Organisation Pflege- und Adoptivkinder Schweiz (PACH) , die 2016 durch den Zusammenschluss der Pflegekinder-Aktion Schweiz mit der Schweizerischen Fachstelle für Adoption entstanden ist.
Die eigenen Wertvorstellungen lassen sich aber auch anders weitergeben, beispielsweise über Patenkinder oder soziale Engagement. Für das Paar kann es hilfreich sein, sich eine andere ge- meinsame Aufgabe zu suchen, ein neues Lebenskonzept zu entwerfen, sich sozial oder beruflich zu engagieren, eigene Interessen zu leben.
Alternative Möglichkeiten der Erfüllung des Kinderwunsches
Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise, dass Methoden der Alternativmedizin betroffenen Paa- ren Hilfestellung bieten könnten.
Andere Methoden, obwohl grundsätzlich etabliert, wie die Eizellspende, die Embryonenspende, die Embryonenadoption oder die Leihmutterschaft sind in der Schweiz verboten und dürfen nicht angeboten werden. Bei der Eizellspende ist, ähnlich wie bei der Samenspende, die genetische Verwandtschaft mit einem Elternteil nicht gegeben. Trotzdem ist die Mutter, die die Schwanger- schaft austrägt und gebiert, rechtlich gesehen und emotional sowieso, die Mutter ihres Kindes.
Paare, die für eine Behandlung mit Hilfe einer Leihmutterschaft ins Ausland gehen, müssen be- achten, dass nach Schweizer Gesetzgebung immer die Frau, die das Kind geboren hat, als Mutter gilt. Einziger Ausweg ist, dass das Kind adoptiert wird. Ich biete keine Vermittlung von Leihmut- terschaften an.
Als Alternative zur Leihmutterschaft, jedenfalls für Frauen, die aus verschiedenen Gründen keine Gebärmutter haben, dürfte sich in Zukunft vermehrt die Uterustransplantation anbieten. Seit einigen Jahren existiert in Schweden und mittlerweile auch in anderen Ländern ein erfolgreiches Programm.
Als Inspiration, darüber, wie andere Frauen damit umgehen, dass sich der Kinderwunsch nicht immer erfüllen lässt, empfehle ich das Buch «Bye Bye Baby» von Annette Wirthlin, erschienen im Werd&Weber Verlag, 2015