Keimzellen, also Eizellen (Oocyten) und Samenzellen (Spermien), befruchtete Eizellen (Zygoten) und Embryonen in verschiedenen Entwicklungsstadien bis zur Blastocyste können in flüssigem Stickstoff bei -196 °C kryokonserviert werden.
In der Schweiz ist die Aufbewahrungsdauer auf 10 Jahre limitiert, wobei das Paar, von dem die Embryonen, bzw die Person, von der die Keimzellen stammen, nach 5 Jahren einen Antrag auf Verlängerung der Aufbewahrungsdauer stellen muss. Ausnahmen sind einzig für Samenzellen vorgesehen, wenn durch eine ärztliche Behandlung oder eine berufliche Tätigkeit die Fruchtbarkeit gefährdet ist.